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Beschränkung des Besuchsrechts nur bei konkreter Gefährdung der psychischen oder physischen Integrität des Kindes
Authors:Hansjörg Sailer
Abstract:Eine Beschr?nkung des Besuchsrechts iSd § 148 Abs 2 ABGB (hier: durch Auflagen über die ?rtlichkeit, an der der pers?nliche Kontakt stattfinden soll) kommt nur dann in Betracht, wenn konkrete Umst?nde vorliegen, die eine Gef?hrdung der psychischen oder physischen Integrit?t des Kindes besorgen lassen. Blo? abstrakte Befürchtungen des obsorgeberechtigten Elternteils rechtfertigen weder Einschr?nkungen noch Auflagen oder Verbote im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts. Für die Zuerkennung vorl?ufiger Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit gem §44 Au?StrG ist jeweils das Gericht zust?ndig, bei dem das Verfahren gerade anh?ngig ist.
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