Volksanwaltsbestellung,Gewaltenteilung, Vorschlagserstellung als Gesetzgebungsangelegenheit |
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Authors: | Dujmovits |
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Abstract: | Die Zurückweisung eines Nominierungsvorschlags durch die Obfrau des Hauptausschusses des Nationalrats im Zuge der Erstellung
eines Gesamtvorschlags für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft ist eine Angelegenheit der Gesetzgebung und nicht
der Verwaltung und schon deshalb nicht als Bescheid bek?mpfbar. |
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Keywords: | Art 144 Abs 1 und Art 148g Abs 2 B-VG |
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