Abstract: | Wenn an einer rechtsgrundlosen Verm?gensverschiebung mehrere Personen beteiligt sind, hat die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung grunds?tzlich zwischen jenen Personen zu erfolgen, die nach dem angenommenen Schuldverh?ltnis bzw Zweck der Verm?gensverschiebung Leistender und Leistungsempf?nger sein sollten. Tritt der Vermieter nicht als offener Stellvertreter des Vormieters auf, sondern weist nur darauf hin, dass die bei Mietvertragsabschluss geforderte Zahlung die von ihm selbst dem Vormieter geleistete Abl?se decken soll, ist er, nicht der Vormieter, Kondiktionsschulder und für die Rückforderung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG passivlegitimiert. |