Abstract: | Werden mit Beendigung eines (steuerlich anerkannten) Bestandverh?ltnisses zwischen Ehegatten die Mieterinvestitionen vom Mieter
unentgeltlich dem Vermieter überlassen, obwohl – Ma?stab des Fremdvergleichs – eine Abgeltung mit Erfolgsaussichten verlangt
h?tte werden k?nnen, so k?nnen die dem Vermieter als Eigentümer zukommenden Investitionen nicht im Rahmen der Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung erfasst werden. |