1. Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht, Universit?t Wien, Wien
Abstract:
Die Vorschriften über die Ablaufhemmung verfahrensrechtlicher Fristen orientieren sich – wie im Übrigen auch jene über die Anberaumung von Verhandlungen – an den allgemeinen Feiertagsregelungen. Diese bilden im Wesentlichen die religiösen Bedürfnisse der Bevölkerungsmehrheit ab, lassen aber Raum für solche einzelner religiöser Minderheiten. Eine Überprüfung anhand des Gleichheitssatzes fördert verfassungsrechtliche Bedenken zutage, die durch eine kleine gesetzgeberische Korrektur ausgeräumt werden könnten.