Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 beim Miteigentumsanteil des Bekl, der diesen im Wege bücherlicher Vormerkung bereits ver?u?ert hat |
| |
Authors: | Gottfried Call |
| |
Abstract: | Die nach § 7 Abs 1 KO ex lege eingetretene Unterbrechung des Zivilprozesses wirkt sich zwar nicht auf Au?erstreitverfahren
(hier: über die Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 iVm § 8a KO und § 25 Abs 1 Z 4 Au?StrG) aus, so dass die Anmerkung
grunds?tzlich zu bewilligen ist. Ist die Sechsmonatsfrist für die Klagsführung gem § 27 Abs 2 WEG 2002 gegenüber dem grundbücherlich
vorgemerkten neuen Wohnungseigentümer aber bereits abgelaufen, ist der Anmerkungsantrag bei dessen Miteigentumsanteil abzuweisen. |
| |
Keywords: | § 27 Abs 2 WEG 2002 (§ 13c Abs 4 WEG 1975) § 7 Abs 1 § 8a KO § 25 Abs 1 Z 4 Au?StrG |
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录! |