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Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 beim Miteigentumsanteil des Bekl, der diesen im Wege bücherlicher Vormerkung bereits ver?u?ert hat
Authors:Gottfried Call
Abstract:Die nach § 7 Abs 1 KO ex lege eingetretene Unterbrechung des Zivilprozesses wirkt sich zwar nicht auf Au?erstreitverfahren (hier: über die Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 iVm § 8a KO und § 25 Abs 1 Z 4 Au?StrG) aus, so dass die Anmerkung grunds?tzlich zu bewilligen ist. Ist die Sechsmonatsfrist für die Klagsführung gem § 27 Abs 2 WEG 2002 gegenüber dem grundbücherlich vorgemerkten neuen Wohnungseigentümer aber bereits abgelaufen, ist der Anmerkungsantrag bei dessen Miteigentumsanteil abzuweisen.
Keywords:§ 27 Abs 2 WEG 2002 (§ 13c Abs 4 WEG 1975)  § 7 Abs 1  § 8a KO  § 25 Abs 1 Z 4 Au?StrG
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