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(Kein) Optionsrecht zugunsten gemeinnütziger Sportvereine bei Vermietung
Authors:Arnold
Abstract:R?umen die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das in Artikel 13 Teil C der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Recht ein, für eine Besteuerung zu optieren, so k?nnen sie nach der Art der Ums?tze oder nach Gruppen von Steuerpflichtigen unterscheiden, sofern sie die Ziele und die allgemeinen Grunds?tze der Sechsten Richtlinie, insbesondere den Grundsatz der steuerlichen Neutralit?t und das Erfordernis einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Befreiungen beachten. Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine nationale Rechtsvorschrift, die die Ums?tze gemeinnütziger Sportvereine generell von der Steuer befreit und dabei das Recht dieser Sportvereine beschr?nkt, für eine Besteuerung der Vermietungs- und Verpachtungsums?tze zu optieren, das den Mitgliedstaaten einger?umte Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere des Grundsatzes der steuerlichen Neutralit?t und des Erfordernisses einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Steuerbefreiungen überschreitet.
Keywords:Art 13 Teil B Buchstabe b und Teil C Buchstabe a Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie (Art 115 Abs 1 Buchstabe l und Art 117 Abs          1 Buchstabe d MWStRL 2006/112/EG)  § 6 Abs 1 Z 14 und Z 16 UStG 1994  § 6 Abs 2 UStG 1994
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