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Schlagzeilen nur beschränkt entgegnungsfähig
Authors:Burgstaller
Abstract:Unter dem insoweit ma?geblichen Gesichtspunkt des verst?ndigen Erkl?rungsadressaten sind bei der Prüfung der Zul?ssigkeit einer Gegendarstellung unvollst?ndige Tatsachenbehauptungen in Titel oder Bildunterlegungen nicht selbst?ndig und isoliert zu betrachten. Solche Textstellen k?nnen vielmehr durch den nachfolgenden Bericht vervollst?ndigt werden. Nur ausnahmsweise k?nnen auch überschriften oder sonstige plakativ-mediale Gestaltungselemente mittels einer Gegendarstellung bek?mpft werden, sofern sie n?mlich einen eigenen Erkl?rungswert besitzen und infolge sinnentstellender Verkürzung die im Artikel an anderer Stelle richtig – im Sinne von umfassend – wiedergegebenen ?u?erungen geradezu ins Gegenteil verkehren, also den Inhalt der Botschaft konterkarieren.
Keywords:§§ 9 ff MedienG  Art 10 Abs 1 MRK
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