Nacherbschaft – Eintritt in die Vereinbarung über die Dauer des Bestandverhältnisses |
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Authors: | Riss |
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Abstract: | § 1120 ABGB ist im Substitutionsfall analog auf den übergang der Bestandsache vom befreiten Vorerben auf den Nacherben anzuwenden. Das Kündigungsrecht nach § 1120 ABGB muss binnen angemessener Frist geltend gemacht werden, andernfalls die Vereinbarung über die Beendigung des Bestandverh?ltnisses doch ma?geblich ist, weil ein Eintritt des Erwerbers der Bestandsache in allf?llige vertragliche Kündigungsbeschr?nkungen auch schlüssig zwischen Erwerber und Bestandnehmer vereinbart werden kann. |
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Keywords: | §§ 509 ff, § 608, § 613, § 614, § 1095, § 1120 ABGB § 72 Abs 1 Au?StrG 1954 |
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