Die nationale Meldung eines FFH-Gebietes an die Kommission begründet für den betroffenen Grundstückseigentümer kein im Wege einer Feststellungsklage feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; das ergibt sich aus den in der FFH-Richtlinie vorgegebenen Verfahrensschritten |
| |
Authors: | OVG Bremen |
| |
Abstract: | Ohne Zusammenfassung |
| |
Keywords: | |
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录! |
|