Abstract: | Der Einwand der Amtsbeschwerde, ein repr?sentatives Arbeitszimmer (Haush?lfte) im Ausma? von etwa 150m2, das auch für Besprechungen verwendet wird, sei kein Arbeitszimmer, ist unberechtigt. Für die AfA ist beim Arbeitszimmer auf die tats?chliche Nutzungsdauer abzustellen. Die lit e (1,5% AfA) ist beim Arbeitszimmer unanwendbar, weil dieses nicht der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. |