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Beweisanträge im Verfahren über Strafberufungen
Authors:Burgstaller
Abstract:Im Verfahren über Berufungen gegen Urteile von Sch?ffen- und Geschworenengerichten kann der Berufungswerber (sowohl bei Anmeldung des Rechtsmittels oder in der Berufungsschrift als auch noch im Gerichtstag) neue Tatsachen oder Beweismittel zur Begründung der ergriffenen Berufung geltend machen, sodass auch die Stellung von auf Strafzumessungstatsachen bezogenen Beweisantr?gen im Berufungsverfahren zul?ssig ist. Wenn das Berufungsgericht die Erw?gungen für die Abstandnahme von der beantragten Beweisaufnahme nicht bekannt gibt, verletzt es die sich aus Art 6 Abs 1 MRK ergebende Pflicht zur Begründung gerichtlicher Entscheidungen.
Keywords:§§ 238 und 295 StPO  Art 6 MRK
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