§§ 38 f UGB: Unternehmenserwerb de lege lata et ferenda |
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Authors: | Ulrich Torggler |
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Affiliation: | 1.Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht,Universit?t Wien,Wien,Austria |
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Abstract: | Zu den bedeutendsten Neuerungen durch das Handelsrechts-?nderungsgesetz, BGBl I 2005/120, z?hlen die §§ 38 f UGB, nach denen der Erwerber eines Unternehmens vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Ver?u?erer die bestehenden unternehmensbezogenen Rechtsverh?ltnisse übernimmt. Dadurch sollen vor allem Schuld- und Vertragsübernahmen im Zuge von Unternehmensübertragungen erleichtert werden. Im übrigen sind Reichweite und Wirkungsweise der Neuregelung unklar. Als Eckpunkte lassen sich die Behandlung der unternehmensbezogenen Rechtsverh?ltnisse des Ver?u?erers als Unternehmenszubeh?r und die Ersetzung der bürgerlich-rechtlichen Zustimmungsrechte Dritter durch nachtr?gliche Widerspruchsrechte identifizieren. Damit erleichtern die §§ 38 f UGB eine stichtagsbezogene Verfügung beim so genannten asset deal. |
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Keywords: | Erwerberhaftung Unternehmenskauf Unternehmensver?u?erung Unternehmenspacht Asset deal Unternehmen §§ 38, 39 UGB |
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