Abstract: | Die Anspruchsbescheinigung zur Erwirkung eines einstweiligen Mietzinses setzt die erforderlichen Tatsachenbehauptungen voraus. Es widerspricht dem Wesen des auf eine rasche Entscheidung abgestellten Provisorialverfahrens, der gef?hrdeten Partei in einem zweiten Rechtsgang die M?glichkeit der Verbesserung eines unbestimmten Begehrens zu geben. Zum notwendigen Vorbringen bei einer behaupteten Verletzung der Mietzinszahlungspflicht. |