Abstract: | Der Zweck des § 53b ASVG, eine Begünstigung von Klein- und Mittelbetrieben vorzusehen, schlie?t es aus, für den Anspruch auf einen Zuschuss zur Lohnfortzahlung den dort verwendeten Begriff des Unternehmens vollst?ndig zu übergehen und allein auf die Dienstgebereigenschaft abzustellen. Für eine Besch?ftigte in einem Privathaushalt besteht daher ein solcher Anspruch nicht. |