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Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit: Berechnung der 6-monatigen Betriebszugehörigkeit bei vormals leitendem Angestellten
Authors:Hansjörg Sailer
Abstract:Der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach §§ 105 und 106 ArbVG kommt ausschlie?lich den Arbeitnehmern iSd § 36 Abs 1 ArbVG zu. In die Berechnung der sechsmonatigen Wartezeit des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sind nur Zeiten einzubeziehen, in denen der Arbeitnehmer als Arbeitnehmer iSd § 36 Abs 1 ArbVG besch?ftigt war. Für vertretungsbefugte Organmitglieder einer juristischen Person oder leitende Angestellte iSd § 36 Abs 2 ArbVG beginnt mit dem Wegfall ihrer Ausnahmestellung die sechsmonatige Wartezeit neu zu laufen.
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