首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     检索      


Mit § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden i.d.F. vom 30.10.2003 hat der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit denen bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden soll
Authors:OVG Lüneburg
Abstract:Keine Zusammenfassung
Keywords:
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号