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Willensbildung bei Verwalterkündigung und -bestellung; Zustandekommen und Wirksamkeit von Umlaufbeschlüssen; Voraussetzungen für Anscheinsentfaltung bei Umlaufbeschlüssen; Anfechtbarkeit von Beschlüssen bei Unterbleiben des Hausanschlags
Authors:Heribert Löcker
Abstract:Ein schriftlicher Umlaufbeschluss kommt erst zustande und wird erst dann rechtswirksam, wenn auch dem letzten Wohnungseigentümer die Gelegenheit zur ?u?erung geboten wurde. Dazu kommt, dass die Bindung der Teilnehmer an ihre Abstimmungserkl?rung erst eintritt, wenn sie allen anderen zugegangen ist, und bis dahin ein jeder seine Erkl?rung widerrufen kann. Zum Eintritt der Bindungswirkung ist demnach bei Umlaufbeschlüssen die Bekanntgabe des Ergebnisses oder die Dokumentation des allseitigen Zugangs der Abstimmungsergebnisse erforderlich. Unter diesen Pr?missen kann auch ein Anschein des Zustandekommens eines Umlaufbeschlusses nicht vor dem Zeitpunkt eintreten, zu dem sein Ergebnis bekannt gegeben wird. Solange ein (Umlauf)Beschluss nicht – gemeint offenbar: durch Hausanschlag – bekannt gegeben wurde, werden die Anfechtungsfristen nicht ausgel?st, und ist eine Anfechtung nicht ausgeschlossen.
Keywords:§§ 21  24  28 Abs 1 Z 5  52 Abs 1 Z 8 WEG
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