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Ein Bebauungsplan für ein auslaufendes Kernkraftwerk mit einem Planungshorizont von wenigstens 25 Jahren ist nicht erforderlich. Bebauungsplan zur Verhinderung der atomaren Zwischenlagerung. Kommunalaufsichtliche Beanstandung. Vorrangstandort für Großkraftwerke. Dauer der Wiedernutzbarmachung für andere Zwecke
Authors:OVG Lü  neburg
Abstract:Ohne Zusammenfassung
Keywords:
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