Abstract: | Grundlage des zivilrechtlichen Schutzes vor Eingriffen in die Privatsph?re sind und waren schon vor dieser neuen Bestimmung die §§ 16 und 1328a ABGB. Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist eine drohende Gef?hrdung der Privatsph?re des Opfers, nicht aber ein Verschulden des Gegners oder dass sein Verhalten gem § 107a StGB strafbar ist. |