Abstract: | In den o.a. Urteilen geht es um Schadensereignisse, die durch Astoder Stammbrüche von Waldb?umen in der N?he eines für den
Anlieger- und Fahrradverkehr zugelassenen Wirtschaftsweges, eines Wanderweges, eines Rückeweges im Bestand und auf einem als
Pferdeweide genutzten Nachbargrundstück verursacht worden sind. Die entscheidungsrelevante Frage, ob und im welchen Umfang
der Waldbesitzer jeweils wegen Verletzung einer ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht haftet, haben die Gerichte jedoch
nicht voll überzeugend und zum Teil nur unvollst?ndig bzw. unklar beantwortet. Im folgenden wird nach einer einleitenden übersicht
anhand von Fallgruppen dargelegt, dass für Waldbest?nde hinsichtlich der Art und des Umfangs von Verkehrssicherungspflichten
forst- und naturschutzrechtliche Besonderheiten bestehen, die insbesondere unter dem Aspekt des Wirkens von Naturgewalten
und der Zumutbarkeit eine Haftungsbegrenzung sowie ggf. sogar einen Haftungsausschluss rechtfertigen. Dies ist in den o.a.
Urteilen nicht hinreichend berücksichtigt worden. |