Abstract: | Die Leistungskondiktion des Verkürzten gegen seinen ursprünglichen Vertragspartner nach § 1431 ABGB (analog) schlie?t einen Verwendungsanspruch gegen den Bereicherten nach § 1042 ABGB nicht aus; dabei sind die beiden Anspruchsgegner des Verkürzten Solidarschuldner. Das Erfordernis einer endgültigen Befreiung des Schuldners l?sst sich aus § 1042 ABGB nicht ableiten. Der Anspruch gem § 1042 ABGB besteht insoweit nicht, als die fremde Schuld noch nicht f?llig war |