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Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum; Kosten des Teilungsverfahrens
Authors:Riss  Till Hausmann
Abstract:Bei Naturalteilung durch WE-Begründung ist im Regelfall jedem Miteigentümer entsprechend seinem Anteil WE einzur?umen. Eine Zuweisung von WE entsprechend dem bisherigen Miteigentumsanteil an jeden Einzelnen findet dann nicht statt, wenn ein Wohnungseigentümer auf die Zuweisung eines eigenen WE-Objekts verzichtet oder Einigkeit zwischen zwei Miteigentümern dahin besteht, dass bei der Teilung eine Wohnungseigentümerpartnerschaft begründet werden soll. Dazu reicht eine prozessuale Erkl?rung aus. Wird bereits im Titelverfahren über einen Teilungsvorschlag verhandelt und entschieden, so ist hinsichtlich der Verfahrenskosten die Anwendung des § 351 Abs 3 EO angebracht.
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