首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     


Keine Amtshaftung wegen Verletzung des CCPR BGBl 1978/591
Authors:Sailer
Abstract:Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte BGBl 1978/591 ist durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen. Er begründet keinesfalls subjective Rechte und Verpflichtungen von Privatpersonen. Auch den "views" des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, mit denen eine Verletzung des Paktes festgestellt wird, kommt keine innerstaatliche Verbindlichkeit zu.
Keywords:§§ 1 und 2 AHG  Internat Pakt über bürgerliche und politische Rechte, BGBl 1978/591
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号