Abstract: | Hat die erste Instanz in einem Verfahren auf Gew?hrung einer Versehrtenrente die medizinische Minderung der Erwerbsf?higkeit
(MdE) unter Bezugnahme auf das medizinische Sachverst?ndigengutachten mit einem bestimmten Prozentsatz festgestellt, ist das
BerG nicht befugt, von dieser Feststellung ohne Durchführung einer Beweiswiederholung abzugehen und die medizinische MdE mit
einem anderen Wert festzustellen. |