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Sanierung von Meeresverschmutzungen – Verantwortlichkeit und Haftung
Authors:Professor Dr Peter Ehlers
Institution:(1) Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg/Rostock
Abstract:Die Verantwortlichkeit der Staaten für den Schutz der Meeresumwelt nach dem UN-Seerechtsübereinkommen beinhaltet auch die Verpflichtung zur Sanierung eingetretener Meeresverschmutzungen. Dieser Verpflichtung tr?gt das internationale Recht bisher jedoch nur ansatzweise Rechnung. Die für Meeresverschmutzungen durch Schiffe geltenden internationalen Haftungsregelungen sind nur teilweise in Kraft. Das Lugano-übereinkommen des Europarats über die zivilrechtliche Haftung für Sch?den durch umweltgef?hrdende T?tigkeiten, das auch die Meeresumwelt erfasst, ist bisher jedoch von keinem Staat ratifiziert worden und wird inzwischen durch die EG-Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltsch?den überlagert. Den Regelungen ist gemeinsam, dass sie nur bei Unf?llen und anderen konkreten Einzelereignissen greifen, bei denen die Verursachung eines individuellen Sch?digers nachgewiesen werden kann. Nicht anwendbar sind sie hingegen bei der „schleichenden“ Meeresverschmutzung insbesondere vom Lande aus, die sich aus der Summe unz?hliger Einzeleintr?ge ergibt. Will man auch diese F?lle einbeziehen, so kommt wohl nur eine internationale Abgabenpflicht in Betracht. Sie würde nicht nur Wiederherstellungs- und Ausgleichsma?nahmen erleichtern, sondern k?nnte auch einen wirtschaftlichen Anreiz bieten, die Eintr?ge zu reduzieren, und damit pr?ventiv zur Verringerung der Meeresverschmutzung beitragen.
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