Sanierung von Meeresverschmutzungen – Verantwortlichkeit und Haftung |
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Authors: | Professor Dr Peter Ehlers |
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Institution: | (1) Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg/Rostock |
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Abstract: | Die Verantwortlichkeit der Staaten für den Schutz der Meeresumwelt nach dem UN-Seerechtsübereinkommen beinhaltet auch die
Verpflichtung zur Sanierung eingetretener Meeresverschmutzungen. Dieser Verpflichtung tr?gt das internationale Recht bisher
jedoch nur ansatzweise Rechnung. Die für Meeresverschmutzungen durch Schiffe geltenden internationalen Haftungsregelungen
sind nur teilweise in Kraft. Das Lugano-übereinkommen des Europarats über die zivilrechtliche Haftung für Sch?den durch umweltgef?hrdende
T?tigkeiten, das auch die Meeresumwelt erfasst, ist bisher jedoch von keinem Staat ratifiziert worden und wird inzwischen
durch die EG-Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltsch?den überlagert. Den Regelungen ist gemeinsam,
dass sie nur bei Unf?llen und anderen konkreten Einzelereignissen greifen, bei denen die Verursachung eines individuellen
Sch?digers nachgewiesen werden kann. Nicht anwendbar sind sie hingegen bei der „schleichenden“ Meeresverschmutzung insbesondere
vom Lande aus, die sich aus der Summe unz?hliger Einzeleintr?ge ergibt. Will man auch diese F?lle einbeziehen, so kommt wohl
nur eine internationale Abgabenpflicht in Betracht. Sie würde nicht nur Wiederherstellungs- und Ausgleichsma?nahmen erleichtern,
sondern k?nnte auch einen wirtschaftlichen Anreiz bieten, die Eintr?ge zu reduzieren, und damit pr?ventiv zur Verringerung
der Meeresverschmutzung beitragen. |
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