Abstract: | Für die kollisionsrechtliche Behandlung der Einzelanfechtung gibt es keine in ?sterreich anwendbaren Rechtsquellen des V?lker- oder Gemeinschaftsrechts. Auch das aus diesem Grund ma?gebliche IPRG enth?lt keine ausdrückliche Regelung. Nach § 1 IPRG ist daher jene Rechtsordnung zu ermitteln, zu der die st?rkste Beziehung besteht. Für das Entstehen eines Anfechtungsanspruches ist nach materiellem Recht entscheidend, dass eine Verm?gensverschiebung zu Lasten des Gl?ubigers bewirkt wurde. Dieser materiellrechtlichen Wertung entspricht die kollisionsrechtliche Anknüpfung an der Wirkung der Rechtshandlung für den Gl?ubiger. Rück- und Weiterverweisungen sind beachtlich |