Aufhebung eines bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses nach § 77 VwVfG NW. Bergrechtliche Betriebsplanzulassung als gebundene Erlaubnis. Gemeindliche Selbstverwaltung und § 48 Abs. 2 BBergG. Drittschutz und UVP. Wegen § 57b Abs. 3 S. 3 BBergG kann bergbaubedingter Hochwasserschutz Wasserbehörden überlassen werden |