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Micro-Scooter kein Fahrrad iSd StVO
Authors:Sailer
Abstract:Ein Micro-Scooter ist kein Fahrrad iSd § 2 Abs Z 22, sondern ein "vorwiegend zur Verwendung au?erhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug" iSd § 2 Abs 1 Z 19 StVO. Daran knüpft sich die rechtliche Konsequenz, dass die Benützer von Micro-Scootern keine Fahrzeuglenker, sondern den Regeln für Fu?g?nger unterworfen sind. Ein Micro-Scooter darf auf einem Gehsteig nur nach Ma?gabe des § 88 Abs 2 StVO benutzt werden; durch seine Benutzung dürfen daher der Verkehr auf der Fahrbahn sowie Fu?g?nger nicht gef?hrdet oder behindert werden. Kinder unter 12 Jahren müssen beim Befahren von Gehsteigen und Gehwegen mit den genannten Ger?ten überdies von einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden, wenn sie nicht Inhaber eines Radfahrausweises gem § 65 StVO sind.
Keywords:§ 2 Abs 1 Z 19 und 22 und § 88 Abs 2 StVO
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