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Die Haftung für Umweltschäden an Arten und natürlichen Lebensräumen
Authors:Prof. h.c. Dr. Hans Walter Louis LL. M.
Affiliation:(1) Braunschweig, Deutschland
Abstract:Zusammenfassung  Durch die Umsetzung der Umwelt-Haftungsrichtlinie (UHRL) wurde in das deutsche Recht ein Umweltschaden an Arten und natürlichen Lebensr?umen eingeführt. Dieser Schaden tritt im Wege einer Fiktion nicht ein, wenn die nachteiligen Auswirkungen der T?tigkeiten eines Verantwortlichen auf diese Arten und Lebensr?ume zuvor ermittelt und im Rahmen bestimmter verwaltungsrechtlicher Entscheidung genehmigt wurden oder zul?ssig sind. In dem Beitrag wird dargestellt, welche Personen und Organisationen für derartige Sch?den haften und welche Voraussetzungen an eine “Enthaftung” nach § 21a Abs. 1 S. 2 BNatSchG zu stellen sind.
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