首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     


Keine teleologische Reduktion der Konkursausnahme des AVRAG auf "zerschlagende" Insolvenz
Authors:Sailer
Abstract:Es ist dem Gesetzgeber, der trotz Insolvenz des Inhabers eine klare Pr?ferenz für die Fortführung des Unternehmens zum Ausdruck gebracht hat, nicht zu unterstellen, dass er diese Absicht durch eine Einschr?nkung der Anwendung des § 3 Abs 2 AVRAG auf unternehmenszerschlagende Insolvenzen wieder zunichte machen wollte. Eine derartige teleologische Reduktion des § 3 Abs 2 AVRAG ist daher nicht zul?ssig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der ?sterr Gesetzgeber in § 3 Abs 2 AVRAG festgelegt hat, dass im Fall der Ver?u?erung auch eines ganzen Unternehmens im Konkurs § 3 Abs 1 AVRAG nicht zur Anwendung gelangt. Selbst unter der Hypothese der Richtlinienwidrigkeit ist daher die generelle (pauschale) Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG auf den vorliegenden Fall anzuwenden. Der Anregung des Revisionsgegners, den EuGH mit der Frage der Richtlinienkonformit?t des § 3 Abs 2 AVRAG zu befassen, kann daher nicht entsprochen werden. Der Senat sieht keine Notwendigkeit, von der mit 4 Ob 152-155/80 (SZ 53/171) begründeten Rsp abzuweichen und im Fall des § 3 Abs 2 AVRAG hinsichtlich der begünstigten Behinderten iSd BEinstG eine Ausnahme anzunehmen.
Keywords:§ 3 Abs 2 AVRAG
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号