Abstract: | Der OGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Geburt eines – wie auch im vorliegenden Fall – gesunden Kindes keinen Schaden darstellt (Einheitstheorie), und daher auf den Titel des Schadenersatzanspruchs gestützte Klagen der jeweiligen Eltern abgewiesen. Der erkennende Senat sieht keine Veranlassung, von dieser Rechtsauffassung wieder abzugehen. Die Voraussetzungen für die Befassung eines verst?rkten Senates liegen nicht vor. |