Kein bergrechtlich und verfassungsrechtlich wehrfähiges Recht des Oberflächeneigentümers auf frühzeitige Beurteilung seiner individuellen Belange. Bergbaubedingter Hochwasserschutz kann entgegen Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses Wasserbehörden überlassen werden. „Walsumer Verständigung“ |