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Informale Gestattungen und §§ 327, 325 StGB
Authors:Dr. iur. Lars Jaeschke
Affiliation:(1) Frankfurt am Main
Abstract:Informalit?t ist eine allt?gliche Erscheinungsform des Verwaltungshandelns. Informales Verwaltungshandeln in Form von informalen Gestattungen wird in der rechtlichen Diskussion jedoch nur undifferenziert unter dem Stichwort der Duldung daraufhin untersucht, ob diese trotz des Fehlens einer expliziten formalen Gestattung zur Straflosigkeit führen kann. Der konturenlose Sammelbegriff der Duldung kann aber die verschiedenen Erscheinungsformen informaler Gestattungen nicht erfassen. Die vorliegende Abhandlung will dem Ph?nomen informalen Verwaltungshandelns in Form der informalen Gestattungen eine eigene Struktur verleihen und untersucht im Anschluss daran deren Auswirkungen auf das Umweltstrafrecht. Bei der vorliegenden Abhandlung handelt es sich folglich um eine „Zwei-S?ulen-Betrachtung“ an der Schnittstelle zwischen (besonderem) Verwaltungsrecht und (Umwelt-)Strafrecht, so dass es sich um einen interdisziplin?ren Beitrag handelt.
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