Zum Begriff des Flächen- oder flächenhaften Naturdenkmals in den Naturschutzgesetzen einiger Bundesländer. Keine Erweiterung des ursprünglichen Antrags auf Teilnichtigkeit nach Ablauf der Frist des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO Normenkontrollverfahren. Zulässigkeit der Beschränkung auf Feststellung der Teilnichtigkeit |