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Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit im Wirtschaftsprivatrecht
Authors:Ulrich Torggler
Affiliation:1.Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht,Universit?t Wien,Wien,Austria
Abstract:Das Wirtschaftsprivatrecht ist von professionellen und planenden Akteuren beherrscht, die zur Minimierung der Transaktionskosten auf die weitestm?gliche Vorhersehbarkeit und Durchsetzbarkeit der Rechtslage angewiesen sind. Das entspricht nicht dem Blickwinkel des Richters, der nach Einzelfallgerechtigkeit in einem Rechtsstreit zwischen zwei konkreten Parteien strebt, aber auch nicht der begleitenden Wissenschaftler, die schon aus Gründen der Profilierung im wissenschaftlichen Umfeld zu innovativen und nicht selten gesetzesfernen Konzepten neigen. Der folgende Beitrag pl?diert daher für einen judicial und academic self-restraint, der sich unter Berücksichtigung der überindividuellen Auswirkungen um eine ermessensund beweisarme Rechtsatzbildung bemüht. Umso mehr sollte sich auch der Gesetzgeber des Postulats der Rechtssicherheit im Sinne der Rechtsklarheit, -stabilit?t und -durchsetzbarkeit und vor allem auch im Sinne der Vorhersehbarkeit richterlicher Entscheidungen wieder st?rker bewusst werden.
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