Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich durch eine Baumschutzsatzung unter Schutz gestellte Bäume befinden, kann ungeachtet des öffentlich-rechtlichen Charakters der Regelung gemäß § 1004 BGB vom Nachbarn die Unterlassung von Baumaßnahmen verlangen, die die Bäume beeinträchtigen können |