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Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich durch eine Baumschutzsatzung unter Schutz gestellte Bäume befinden, kann ungeachtet des öffentlich-rechtlichen Charakters der Regelung gemäß § 1004 BGB vom Nachbarn die Unterlassung von Baumaßnahmen verlangen, die die Bäume beeinträchtigen können
Authors:OLG Köln
Abstract:Ohne Zusammenfassung
Keywords:
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