Abstract: | Der OGH schlie?t sich den Argumenten der Lehre an, dass eine Einschr?nkung der Kündigungsm?glichkeiten des Bestandgebers auch
bei Bestandvertr?gen auf unbestimmte Zeit durchaus Sinn macht. Die Verbücherung schützt den Bestandnehmer dahin, dass auch
der Erwerber des Bestandobjekts an die vereinbarten Kündigungsbeschr?nkungen gebunden ist. Dieser vom Gesetzgeber intendierte
Schutz des Bestandnehmers legt es nahe, die in § 1095 ABGB normierte Verbücherungsm?glichkeit auch auf Vertr?ge wie den hier
vorliegenden auszudehnen, in dem der Vermieter vertraglich auf die Kündigung aus wichtigem Grund beschr?nkt ist. |