Abstract: | Wurde im Fall des Vermieterwechsels das Begehren auf Feststellung der Teilnichtigkeit der (Unter)Mietzinsvereinbarung nur
gegenüber dem früheren (Unter)Vermieter innerhalb der Pr?klusivfrist des § 26 Abs 4 MRG erhoben, so ist zu prüfen, ob diesem
gegenüber ein Rechtschutzbedürfnis an der Geltendmachung der Teilnichtigkeit besteht. Es reicht hingegen nicht aus, wenn ein
solches Rechtschutzbedürfnis nur gegen den nach Ablauf der Pr?klusivfrist belangten aktuellen (Unter)Vermieter (Einzelrechtsnachfolge)
vorliegt. Die Pr?klusivfrist des § 26 Abs 4 MRG ist nur dann gewahrt, wenn nicht nur die Aktivlegitimation, sondern auch die
Passivlegitimation des Antragsgegners materiellrechtlich begründet ist. |