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Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld und Wahrheitsbeweis
Authors:Michael Rami
Affiliation:(1) Wien, Austria
Abstract:Die Strafgesetze kennen besondere F?lle des Entlastungsbeweises, etwa den Wahrheitsbeweis bei der üblen Nachrede (§ 111 StGB). Fraglich ist, ob es zul?ssig ist, sich auf einen solchen Entlastungsbeweis erstmals in einer Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld oder erstmals in einem Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu berufen. Die folgende Arbeit will diese Frage kl?ren.
Keywords:Wahrheitsbeweis  Gutglaubensbeweis  Beweis der Wahrnehmung der journalistischen Sorgfalt  Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld  Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens  Beweislast  §§ 111, 112 StGB  § 2 Abs 2, § 3, § 232 Abs 2, § 254, § 259 Z 3, § 260 Abs 1 Z 1, § 281 Abs 1 Z 9 lit b, § 353 Z 2, § 464 Z 2, § 467 Abs 1, § 468 Abs 1 Z 4, § 489 Abs 1 StPO  § 29 MedienG
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