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Dynamischer Erhaltungsbegriff und Verbesserungspflicht des Vermieters im MRG
Authors:Olaf Riss
Affiliation:1.LL.M., Institut für Zivilrecht,Universit?t Wien,Wien;2.Forschungsstelle für Europ?isches Schadenersatzrecht der ?sterreichischen Akademie der Wissenschaften,Wien
Abstract:Im Bereich voller Anwendbarkeit des MRG hat der Vermieter für eine Erhaltung des Mietgegenstandes "im jeweils ortsüblichen Standard" zu sorgen. Der vorliegende Beitrag versucht, dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Ortsüblichkeit anhand der bisherigen Rechtsprechung Konturen zu verleihen sowie Kriterien für die bisher unklare Abgrenzung zwischen dem dynamischen Erhaltungsbegriff des § 3 MRG und der Verbesserung nach § 4 MRG herauszuarbeiten.
Keywords:  KeywordHeading"  >Deskriptoren Allgemeine Teile des Hauses  Dynamischer Erhaltungsbegriff  Erhaltungspflicht  Erhebliche Gesundheitsgefahr  Ernster Schaden des Hauses  Modernisierungspflicht  Ordentliche Verwaltung im WEG 2002  Ortsüblichkeit  Reparaturbedürftigkeit  Verbesserung des Mietgegenstandes  § 1096 Abs 1 ABGB  § 3, § 4, § 6 MRG  § 28 Abs 1 Z 1, § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002
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