Zur Entwicklung des Luftqualitätsrechts1 |
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Authors: | Professor Dr Eckard Rehbinder |
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Institution: | (1) Universität, Frankfurt am Main |
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Abstract: | § 47 BImSchG und die 22. BImSchV führen in Umsetzung der
Luftqualitätsrichtlinien der EG eine gebietsbezogene Strategie der
Immissionsbegrenzung mit bindenden Immissionswerten ein, die
durch Luftreinhalteplanung umzusetzen sind. Der von der EG
initiierte Paradigmenwechsel in der Luftreinhaltepolitik wirft nicht
nur schwierige Rechtsfragen auf, sondern hat vielerorts auch Betroffene
auf den Plan gerufen, die ihr Recht auf reine Luft einklagen
wollen.1Geringfügig erweiterte und mit einigen Fußnoten versehene Fassung
eines Vortrags, den der Verfasser auf der Tagung des Instituts
für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig am
21./22. 4. 2005 gehalten hat. Der Vortrag beruht zu einem erheblichen
Teil auf einem für elf deutsche Großstädte erstellten „Rechtsgutachten
über die Umsetzung der 22. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, Juli 2004, abrufbar
unter http://www.stadtklima-stuttgart.de/stadtklima_filestorage/
download/Rechtsgutachten-22-BImSchG-Rehbinder.pdf. |
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