Abstract: | Immer mehr Bundesl?nder erlassen sog. Kormoranverordnungen bzw. erweitern die durch solche Verordnungen zuerkannten Abschussbefugnisse.
Im Anschluss an den Beitrag von Thum werden im Folgenden weitere darin enthaltene rechtlich bedenkliche Regelungen aufgezeigt.
Abgesehen von der meist im Vordergrund stehenden Frage, ob die Voraussetzungen des § 43 Abs. 8 S. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) im Geltungsbereich der Verordnungen tats?chlich gegeben sind, er?ffnen sich auch Problematiken der eigentumsrechtlichen
Zuordnung wild lebender Fische, des Waffenrechts sowie von T?tungen w?hrend der Brutzeit. |