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Strafrechtliche Haftung bei Zahlungsunfähigkeit eines Profifußballvereins
Authors:Burgstaller
Abstract:Die anhand der Verantwortlichkeit leitender Organe von Kapitalgesellschaften entwickelten Grunds?tze sind auf – wenngleich ehrenamtlich t?tige – Vorstandmitglieder jedenfalls solcher Vereine zu übertragen, die eine umfangreiche unternehmerische T?tigkeit ausüben. Auch unentgeltlich t?tige Vorstandsmitglieder eines weitl?ufig wirtschaftlich aktiven Vereines sind daher – trotz Aufteilung der Gesch?fte oder Betrauung eines eigenst?ndig agierenden Gesch?ftsführers – zur überwachung des gesamten Gesch?ftsbetriebes gehalten und handeln nur dann ordentlich und gewissenhaft, wenn sie bei Erkennbarkeit einer Krisensituation dem Gl?ubigerschutz dienende Ma?nahmen setzen. Widrigenfalls haben sie gleich dem unmittelbar kridatr?chtig Handelnden den Erfolgseintritt strafrechtlich zu verantworten – nur durch rechtzeitige Niederlegung der Organfunktion k?nnten sie sich davon befreien.
Keywords:§§ 159, 161 und 309 Abs 2 StGB  § 23 VerG
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