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Löschung der Versteigerungsanmerkung als "Zwischeneintragung"?
Authors:Christian Holzner
Affiliation:1.Institut für Zivilrecht,Universit?t Linz,Linz,Austria
Abstract:Die grundbücherliche Eigentumsvormerkung oder Ranganmerkung für die beabsichtigte Ver?u?erung schlie?t zwar sogenannte Zwischeneintragungen dritter Erwerber nicht aus, doch sind diese im Falle der Vormerkungsrechtfertigung bzw des Anspruchs im angemerkten Rang grunds?tzlich l?schbar. Nicht l?schbar war allerdings nach bisheriger Rsp die zwischenzeitige Anmerkung der Einleitung der Zwangsversteigerung, sofern der Gl?ubiger aus einem ?lteren Pfandrecht Exekution führte. Der 5. Senat nimmt nunmehr aber generell L?schbarkeit der Versteigerungsanmerkung an, wenn der seit der EO-Novelle 2000 m?gliche bücherliche Hinweis auf die Exekutionsführung aus einem bestehenden Pfandrecht (§ 137 Abs 1 Satz 3 EO) fehlt. Dieser Beitrag legt zun?chst dar, dass die Vormerkung die Sachenrechtslage grundlegend anders gestaltet als die Ranganmerkung und dass das auch eine Verschiedenbehandlung zwischenzeitig eingeleiteter Versteigerungsverfahren erfordert. Der zweite Teil er?rtert grundbuchs- und exekutionsrechtliche Folgefragen dieser differenzierenden Behandlung und versucht, eine Alternative zur unbedingten L?schung der Versteigerungsanmerkung wegen Fehlens des bücherlichen Hinweises gem § 137 Abs 1 Satz 3 EO aufzuzeigen.
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