Entstehen der Gebührenschuld für einen Bestandvertrag auch ohne Unterfertigung der Inventarliste |
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Authors: | Wolf-Dieter Arnold |
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Abstract: | Die Anzeigefrist ist vom Tag der (beiderseitigen) Unterfertigung des Bestandvertrages des alle essentialia enthaltenen Bestandvertrages an zu rechnen und nicht erst ab dem Tag der Unterfertigung der Inventarliste, mag diese auch nach der Parteienvereinbarung einen integrierenden Vertragsbestandteil bilden. Mehrfacher Gebührenanfall (Gleichschriftengebühr) bei versp?teter Gebührenanzeige. |
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Keywords: | § 16 Abs 1 GebG § 25 Abs 2 GebG § 31 GebG § 33 TP 5 Abs 5 GebG |
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