Abstract: | Eine durch das Gericht (staatlich) aufgetragene Ver?ffentlichung greift in die durch Art 10 Abs 1 MRK abgesicherte Gestaltungsfreiheit
von Medien unmittelbar ein. § 10 MedienG muss demnach dergestalt ausgelegt und angewendet werden, dass die Vorgaben des Art
10 Abs 2 MRK erfüllt sind; eine verfassungskonforme Interpretation unter Berücksichtigung der konkreten Gesamtsituation ist
angezeigt. |