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Vermögensschaden bei der Erpressung
Authors:Reindl-Krauskopf
Abstract:Das Betrugsopfer mit Gewalt an der Durchsetzung seiner Forderung zu hindern, fügt dem Opfer keinen zus?tzlichen, nicht bereits durch das betrügerische Verhalten verursachten Verm?gensschaden zu. Das blo? auf den zivilrechtlichen Rückforderungsanspruch des Betrogenen gerichtete und somit keinen über den durch einen zuvor begangenen Betrug hinausreichenden Verm?gensschaden bewirkende Tatverhalten der Angeklagten kann nicht als Erpressung, sondern (lediglich) als N?tigung angelastet werden.
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