Abstract: | Finanziert eine Bank im Ausgleich des Arbeitgebers die offenen Entgelte vor und l?sst sich die Ansprüche des Arbeitnehmers
nach IESG zur Sicherheit abtreten, so liegt darin kein sittenwidriges Zusammenwirken zur überw?lzung zus?tzlicher Risken auf
den Insolvenz-Ausfallgeldfonds. |