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Ein landesplanerisches Planungsgebot gegenüber einer Gemeinde kann sich auch auf den Erlass einer Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen erstrecken, wenn eine hinreichend verfestigte gemeindliche Planung vorliegt und hierdurch gesichert werden kann
Authors:VGH Mannheim
Abstract:Keine Zusammenfassung
Keywords:
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